Stand: 14. September 2026
Die oneVcard GmbH ist bemüht, ihre digitalen Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die oneVcard App (iOS und Android) sowie die zugehörige Web-Anwendung, mit der digitale Visitenkarten erstellt, verwaltet und geteilt werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oneVcard App wird so entwickelt und gepflegt, dass sie die Anforderungen des BFSG sowie die zugrunde liegenden Anforderungen der EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe A erfüllt. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind keine Einschränkungen der Barrierefreiheit bekannt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14. September 2026 erstellt. Grundlage der Bewertung war eine Selbstbewertung der oneVcard App. Wir überprüfen und aktualisieren die Erklärung regelmäßig.
Barrieren melden, Feedback und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit anfragen? Sie erreichen uns unter:
- E-Mail: support@onevcard.de
- oneVcard GmbH, weitere Kontaktdaten siehe Impressum
Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Rückmeldung, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Die Einhaltung der Anforderungen des BFSG wird überwacht durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg (www.mlbf-barrierefrei.de).
Darüber hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher sowie anerkannte Verbände zur außergerichtlichen Streitbeilegung an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden (www.schlichtungsstelle-bgg.de).