Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt.
Da Du mit oneVcard die personenbezogenen Daten deiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Cloud speicherst betrifft die DSGVO auch Dich. Das musst Du nach Art. 28 DSGVO rechtlich absichern.
Aus diesem Grund schließt Du bzw. die verantwortliche Person in deinem Unternehmen mit uns (oneVcard GmbH) einen Vertrag zur Auftragsverabeitung:
Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen